AGB –  Jojobasail

I. Abschluss des Reisevertrages

1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags an: an dieses Angebot sind bis zur Annahme durch uns, jedoch maximal 14 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns gebunden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem von Ihnen eingeschalteten Reisebüro gegenüber schriftlich bestätigt worden ist.

2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

3. Ihre im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisedurchführung, für Katalogversand und Kundenbetreuung verwendet. Auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir hin. Für den Widerspruch genügt kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift.

II. Leistungen, Beginn und Ende des Segeltörns

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der zu Grunde liegenden Ausschreibung. Änderungen der Ausschreibung durch Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten (vgl. Ziffer XIII.)

2. Beginn des Segeltörns (Zutritt zum Schiff) ist am jeweiligen Anreisetag um 16 Uhr. Das Schiff ist am Tage des Törnendes bis 9 Uhr zu verlassen, soweit nichts Abweichendes in der Reisebestätigung angegeben wurde.

III. Zahlung des Reisepreises

1. Bei Buchung wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig, bei Komplettcharter 50%. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben Sie bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen.

3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

IV. Preisänderungen

1. Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise- und Aufenthaltsgebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

2. Der Reisepreis darf nur insoweit erhöht werden, wie dies der betragsmäßigen Erhöhung der in Ziffer 1. genannten Preisbestandteile bezogen auf die Kosten der konkreten Reise seit Vertragsschluss entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung im Einzelnen zu belegen.

3. Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen. 4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% so gelten für Sie die nachfolgend in Ziffer V 1. geregelten Rechte.

V. Rücktritt vor Reisebeginn

1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklärt werden.

2. Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nebenstehende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:

  • Ab Buchung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 25% für Einzelkojen, 50% bei Komplettcharter.
  • Vom 59. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 50% für Einzelkojen & Komplettcharter.
  • Vom 34. bis 21. Tag vor Reiseantritt: 75% für Einzelkojen & Komplettcharter.
  • Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Benachrichtigung: 100%
  • Für Sondertörns Weltweit gilt ab Buchung eine Stornoentschädigung von 100% auf hierfür gecharterten Booten/Yachten/Katamaranen. Erstattung von 90% bei Buchung durch Ersatzpersonen.

Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung; an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

VI. Umbuchungen und Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

1. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart nehmen wir bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 pro Teilnehmer entgegen, Verfügbarkeit der gewünschten Leistung vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Umbuchung grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer V. 2. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung erfolgen.

2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt des Dritten haften Sie mit ihm gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten.

VII. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise

1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse geboten ist.

3. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an uns zu richten. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Ende dieser AGB.

VIII. Kündigung des Reisevertrags durch Sie oder uns

1. Wir können den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.

2. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen.

3. Unsere örtlichen Vertreter sind zum Kündigungsausspruch bevollmächtigt.

4. Ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung nicht zumutbar oder ist die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse geboten ist.

IX. Hinweis zu sportlichen Aktivitäten im Urlaub

Denken Sie an Ihre Sicherheit und minimieren Sie Risiken. Auch ohne besondere Aufforderung sollten Sie bei allen Aktivitäten auf dem Wasser eine Schwimmweste tragen und beim Mitsegeln den Weisungen des Schiffsführers unbedingt Folge leisten. Wir setzen voraus, dass Sie die körperlichen Anforderungen eines Segeltörns erfüllen (Beweglichkeit, Körpermaß, 15 Minuten Schwimmen in tiefem Wasser) und sich aktiv am sozialen Bordleben beteiligen (Einkauf, Abwasch, …)

X. Yacht- und Mitsegelbedingungen

Bei Beschädigung der Yacht oder plötzlich auftretenden Defekten, die nicht in einer angemessenen Zeit zu beheben sind, erhalten Sie natürlich den Reisepreis für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Eine maximale Reparaturzeit von einmalig einem Tag (Zeitfenster 24 Stunden), bzw. Stellen einer vergleichbaren Ersatzyacht, ist zumutbar und wird anerkannt. Sollte ein Schaden durch die Crew entstanden sein, werden Ausfallzeiten aufgrund von Reparaturen in einem solchen Fall nicht ersetzt. Für gob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Schiff oder an Ausrüstungsteilen oder deren Verlust oder Verlust an Außenborder oder Beiboot haften die verantwortlichen Crewmitglieder im vollen Umfang. Lässt sich kein Verursacher/ keine Verursacherin feststellen, haftet die Crew gemeinsam.
Der Schiffsführer ist berechtigt, Mitsegler/Mitseglerinnen, die den Ablauf und/oder den Bordfrieden bzw. die Bordharmonie stören, nach Absprache und Einverständnis der Crew vom Törn gegen Rückzahlung der nicht in Anspruch genommen Leistung auszuschließen. Damit wollen wir Sie und uns vor Randalierern etc. schützen und dies ist sicher in Ihrem Sinn. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer/die Störerin selbst.

XI. Unsere Haftung

1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit

a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder

b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haften wir jedoch unbeschränkt.

XII. Ausschlussfrist, Verjährung

1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter unserer unten angegebenen Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

2. Ihre in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen Ansonsten verjähren sie in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

XIII. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung

Selbstverständlich kann die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen, und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen unseres Angebots bleiben uns daher bis Vertragsschluss vorbehalten.

XIV. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote des Versicherungsmaklers TAS, Frankfurt.

XV. Visa-, Pass- und Gesundheitsbestimmungen

1. Die Information über solche Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit Sie uns bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht haben.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, Sie von etwaigen Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten Ihnen jedoch nahe legen, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können.

3. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhalten Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

XVI. Sonstiges, Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für Ansprüche gegen Sie gilt als Gerichtsstand Ihr Wohnsitz. Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegen oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche gegen Sie der Gerichtsstand Mettmann vereinbart. Für Ansprüche gegen den Veranstalter gilt als Gerichtsstand der Sitz der Firma.

Reiseveranstalter:
Björn Koch – Jojobasail
Megalo Avraki Paraliaka,
31084 Nidri, Lefkas
Griechenland
Steuernummer: EL 107 124 101

Vereinfachte Postanschrift:
JOJOBASAIL
c/o Björn Koch
Mozartstr. 77
D-40822 Mettmann

Kontakt:
+49 (0)160 96 88 88 33
info@jojobasail.de
www.jojobasail.de